Prozesse nach dem Antiterrorgesetz weitergeführt. Insbesondere werden auch die inhaftierten minderjährigen Mapuche weiter nach dem Antiterrorgesetz wie Erwachsene verfolgt. Dies verletzt die internationalen
Menschenrechte, speziell die Rechte der Kinder, die auch von der chilenischen Regierung ratifiziert wurden.
Jorge Mariman, Luis Marileo, Cristian Cayupan, Jose Ñirripil und weitere Jugendliche werden zurzeit nach dem Antiterrorgesetz angeklagt, weil sie um ihr Recht auf Zurückgabe des geraubten Landes und ihre Rechte als indigene Bevölkerung gekämpft haben. Die Jugendlichen sind teilweise seit mehr als einem Jahr ohne Verurteilung in Haft. Erst vor kurzem wurden Luis, Cristian und Jose unter Auflagen in einen Hausarrest entlassen, wobei Cristian und Jose das Haus überhaupt nicht verlassen dürfen, während Luis zumindest tagsüber raus darf, so dass er sich um sein geplantes Studium kümmern kann.
Was passiert mit den Minderjährigen, die unter Hausarrest stehen? Was passiert mit den jugendlichen Mapuche, die nach dem Antiterrorgesetz angeklagt sind? Dürfen Sie studieren? Wer heilt die psychologischen Schäden, die aufgrund der Verfolgungen und Festnahmen entstanden sind und weiter entstehen? Was passiert mit ihren Familien? Wer verantwortet sich für die Folterungen von Jorge Mariman und die Schussverletzungen von Luis
und Jorge in 2008? Wer übernimmt die Kosten für die medizinische Versorgung von Leonardo Quijon, der von der chilenischen Polizei mit Gummischrot verletzt wurde, als Unschuldiger sechs Monate im Gefängnis saß und bis heute noch 180 Schrotkugeln im Körper hat? Wer übernimmt die Anwaltskosten für die Verteidigung der Jugendlichen?
An die internationale Gemeinschaft, alle Menschenrechtsorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften, sozialen und politischen Organisationen sowie alle Menschen, die sich für die Menschenrechte einsetzen.
· Unterstützen Sie die Jugendlichen bei ihrem Kampf um ihre Rechte. Sie benötigen dringend finanzielle Unterstützung für die Bezahlung der Anwaltskosten.
· Wirken Sie auf den chilenischen Staat ein, sein Versprechen zur Nicht-Anwendung des Antiterrorgesetzes einzuhalten.
Dortmund, 20.02.2011
geschr: A, E.
Kontakt: elena.urrutia@arcor.de
Tel.0231-1506535




